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AGB Endverbraucher  >


Allgemeine Geschäftsbedingungen gewerbliche Besteller


Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die zu gewerblichen Zwecken bestellen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Für Verbraucher gelten gesonderte Bedingungen.

Kollidierende Bedingungen
1. Soweit schriftlich und individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, liegen den Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Zieok für die vorliegend beschriebenen Geschäfte ausschließlich nachstehende Bedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ZIEOK im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht, insbesondere wenn bestellte Waren widerspruchslos ausgeliefert werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in seiner Bestellung oder in der Auftragsbestätigung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

2. Ist der Kunde mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. ZIEOK behält sich für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzuziehen, ohne dass ZIEOK gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.

3. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug genommen ist, sofern sie nur dem Kunden bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

4. Soweit Software Gegenstand der Bestellung ist, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers und Rechteinhabers.

Abbildungen, Maßangaben, Preisangaben
1. Abbildungen, Maßangaben und Preisangaben in Prospekten und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Änderungen der Ausführung soweit sie keine Nachteile für den Kunden mit sich bringen oder Preiserhöhungen behält sich ZIEOK vor. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Produktbeschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration. Alle Abbildungen sind unverbindliche Illustrationen. 

2. Für Druckfehler im Katalog, der Internetpräsenz oder in sonstigen Angeboten übernimmt ZIEOK keine Haftung.



Sonderanfertigungen, Anpassungen
1. Sonderanfertigungen und Anpassungen werden von ZIEOK erst dann verbindlich ausgeführt, wenn die seitens ZIEOK erstellte Korrekturbeschreibung vom Kunden schriftlich bestätigt ist. Preise und Zahlungsbedingungen werden hier gesondert vereinbart.

2. Kosten für Skizzen und Entwürfe, Reinzeichnungen, Proben, Herstellung von Originalen sowie hierzu aufgewandte Leistungen, werden jeweils dem Kunden anteilig in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt auch, wenn kein weiterer Ausführungsauftrag zustande kommt. Die entsprechenden Entwürfe und Probestücke bleiben in jedem Fall Eigentum der ZIEOK, auch bei Zahlung von Anteilkosten.

3. Die Vervielfältigung und anderweitige Nutzungen des von ZIEOK geschaffenen Entwurfs für andere als rein private Zwecke des Kunden und für Dritte bedarf der Genehmigung von ZIEOK. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Wird ein Entwurf auf Grund einer zeichnerischen Vorlage oder nach einer Idee des Kunden angefertigt, so bezieht sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Entwurf als solchen, jedoch nicht auf das geistige Eigentum des Kunden. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf Marken, Ausstattungen und sonstige gewerbliche Schutzrechte, die dem Kunden oder Dritten zustehen.

4. Bei Aufgabe einer Bestellung ist der Entwurf zurückzusenden, da er sodann als Vorlage zur Herstellung benötigt wird. Er ist in diesem Falle seitens des Kunden in allen Teilen genau zu prüfen, Fehler sind zu berichtigen.

5. ZIEOK ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob seitens des Kunden zur Verfügung gestellte Bestandteile oder Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.

6. Die Produktion nach dem vom Kunden rückübermittelten Entwurf oder Muster enthebt ZIEOK jeder Haftung für im Entwurf enthaltene und nicht berichtigte Fehler.

7. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Material bleiben aus produktionstechnischen Gründen vorbehalten. Offensichtliche Fehler darf ZIEOK ebenfalls korrigieren.

Liefer- und Leistungsfristen, Verzug
1. Wir sind von der reibungslosen und pünktlichen Belieferung durch unsere Hersteller abhängig. Diese wählen wir daher immer besonders sorgfältig aus.

2. Im Modebereich ändern sich die Artikel jedoch ständig. Es kann sehr schnell vorkommen, dass einzelne Artikel vorübergehend oder endgültig nicht lieferbar sind. Wenn wir für die Bestellung unsererseits eine Bestellung bei Dritten durchgeführt haben (Deckungsgeschäft) und dieser ohne unser Verschulden nicht liefert, behalten wir uns vor, uns von der vertraglichen Verpflichtung dem Kunden gegenüber zu lösen. Wir verpflichten uns dem Kunden gegenüber, diesen unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eventuell bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Für Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt), haften wir nicht.
3. Genannte Lieferzeiten gelten als annähernd und sind unverbindlich, sie schließen Schadensersatzforderungen aus, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Wenn die Lieferung nicht aus Lagerbestand sofort möglich ist, beträgt die Lieferzeit in der Regel 6-8 Wochen, bei Maßanfertigung 8 Wochen. ZIEOK wird den Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig verständigen.

4. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen ist im Übrigen die Auftragsbestätigung von ZIEOK maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von Entwürfen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie die Begleichung sämtlicher ausstehender Zahlungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. 

5. Die Frist gilt als eingehalten wenn die Sendung innerhalb der bestätigten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten.

6. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.

7. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den in Abs. 4, genannten Gründen kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist und vorbehaltlich Ziffer 2- eine Verzugsentschädigung bis zur Höhe von im ganzen 5 v. H. des Wertes der Gesamtlieferung verlangen. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

8. Der Kunde kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn die in Absatz 4 genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Frist eintreten. Jedoch ist die Haftung dann auf diejenigen Verspätungsschäden beschränkt, die in dem Verspätungszeitraum entstehen, den ZIEOK zu vertreten hat. 

9. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze in Höhe von 5 v. H. hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer ZIEOK etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. 

Versand, Gefahrtragung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Gebäude oder unser Auslieferungslager verlassen hat.




Annahmeverweigerung
1. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden Lagergeld in Höhe von ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

2. Im Übrigen ist ZIEOK berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

3. ZIEOK ist ebenfalls berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an den Kunden zu verweigern.

4. Schadensersatzansprüche der ZIEOK werden von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt (§ 325 BGB).

Preise
1. Da die angebotenen Produkte nur für den gewerblichen Handel bestimmt sind, verstehen sich alle im Katalog oder sonstigen Angeboten genannten Preisangaben, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, freibleibend in EURO zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Sonder- bzw. Übergrößen in Maßarbeit kann der Verkäufer einen Aufschlag verlangen.

2. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges/Preisverzeichnisses werden frühere Ausgaben ungültig, alle älteren Preisangaben verlieren ihre Gültigkeit.

3. Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste. Den Preisen wird die an diesem Tag geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Versandkosten gemäß unseren Konditionen gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. ZIEOK ist berechtigt, nur gegen Vorkasse zu liefern.

2. Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei ohne Abzug zu erfolgen. Sie sind bei Lieferung gegen Rechnung mit Zugang der Rechnung fällig. Eventuelle Nachnahmegebühren trägt der Käufer. 

3. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung und wenn ZIEOK über den Betrag verfügen kann als Zahlung. Wechsel und Schecks werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.

4. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Im Verzugsfalle ist ZIEOK berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind höher anzusetzen, wenn ZIEOK die Belastung mit einem höheren Zinssatz – insbesondere dem von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite – nachweist. 
Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung von ZIEOK nachweist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ist nicht ausgeschlossen. 

5. Im Übrigen ist ZIEOK im Verzugsfalle berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet ZIEOK nicht. 

6. Werden ZIEOK Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so ist ZIEOK berechtigt, sämtliche offenen Forderungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden – sofort fällig zu stellen. Solche Umstände sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden. ZIEOK ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ZIEOK aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden ZIEOK die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum von ZIEOK. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für ZIEOK als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von ZIEOK durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf ZIEOK übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der ZIEOK unentgeltlich. Ware, an der ZIEOK (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen sich ZIEOK das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang einschließlich Mehrwertsteuer an ZIEOK ab. 
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von ZIEOK gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Vorbehaltsware der ZIEOK. ZIEOK ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ZIEOK abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ZIEOK Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Dies sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden. 

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von ZIEOK hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Dies gilt insbesondere bei Pfändungen von Dritter Seite. Interventionskosten und Schäden trägt der Kunde.

5. ZIEOK kann die Herausgabe der durch das Vorbehaltseigentum gesicherten Ware verlangen, wenn der Kunde innerhalb einer von ZIEOK gesetzten Zahlungsfrist die noch ausstehenden Forderungen nicht beglichen hat und ZIEOK deshalb vom Vertrag zurücktritt. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Unabhängig hiervon kann ZIEOK die Herausgabe der Ware verlangen, wenn ihr gegen den Kunden ein Schadensersatzanspruch aus § 281 BGB zusteht oder der Kunde die Ware unsachgemäß behandelt hat oder bei ähnlich gewichtigem vertragswidrigen Verhalten, wie etwa der pflichtwidrigen Weitergabe der Ware.

Urheberrechte, Verwertungsrechte
An sämtlichen von ZIEOK zur Verfügung gestellten Mustern, Zeichnungen, Plänen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen bleibt das urheberrechtliche Verwertungsrecht uneingeschränkt vorbehalten.

Rügepflicht des Kunden, Beanstandungen
1. Herstellungs- oder Materialfehler, die ohne besondere Prüfung erkannt werden können, müssen ZIEOK unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für Falschlieferungen und Fehlmengen sowie für andere offensichtliche Beanstandungen.

2. Eine Versäumung der Frist führt zum Ausschluss sämtlicher Ansprüche. Falschlieferungen und Fehlmengen sind zu zahlen.

3. Ansonsten erfolgt eine kostenlose Rückholung durch Vertragsspediteure oder Vertragspaketdienste der ZIEOK nach schriftlicher Meldung. Bei eigenmächtig durch den Kunden in Auftrag gegebenen Rückholaufträgen an ein beliebiges Transportunternehmen erfolgt keine Kostenübernahme für den Rücktransport durch ZIEOK. 


Reklamationen, Transportschäden
1. Wir prüfen jede Aussendung sorgfältig und dokumentieren dies. Sollten dennoch Artikel Material- oder Herstellfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte Mängel, auch Transportschäden, sofort unter
der Telefonnummer: 07041/94 21 70
oder der Faxnummer: 07041/94 21 73
oder per e-mail: info@zieok.de 


oder auch per Post: Zieok Mode & Design, Karin Engel, Falkenweg 15, 75417 Mühlacker.
2. Bei Transportschäden lassen Sie bitte den Schaden von der Transportperson schriftlich bestätigen (Art der Beschädigung, Datum, welche Sendung).
3. Dies vorstehenden Kommunikationsdaten können Sie auch bei sonstigen Beanstandungen oder auch gerne für Anregungen nutzen. 

Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

1. Soweit ein von ZIEOK zu vertretender Mangel bekannt wird, ist diese im Rahmen des Nacherfüllungsrechtes nach Wahl von ZIEOK zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Gelingt es ZIEOK während einer angemessenen Frist nicht, die gerügten Mängel zu beseitigen, kann der Kunde eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. ZIEOK haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet ZIEOK nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ZIEOK oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch ZIEOK beruhen. Die Ansprüche des Kunden aus einer ihm von ZIEOK oder dem Hersteller eingeräumten Garantie oder zugesicherten Eigenschaft bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Soweit die Haftung von ZIEOK ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Adressdaten und Bestelldaten werden elektronisch gespeichert. In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Adressdaten zur Bonitätsprüfung zu verwenden. Ansonsten verwendet ZIEOK die erhobenen und gespeicherten Daten zur Versendung und zu eigenen Werbezwecken. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit gegenüber ZIEOK widersprechen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Mühlacker.

2. Sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mühlacker ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten auch bei Wechsel- und Scheckklagen. Der Gerichtsstand Mühlacker gilt insbesondere dann als vereinbart, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Für alle vertraglichen Beziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.

Verbindlichkeit des Vertrages
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung nahe kommende, neue Regelung zu treffen.

ZIEOK  Mode & Design

Stand 01.07.2003  

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